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Leistbares Wohneigentum als Leistungsmotivation

Standpunkt: DGfM-Geschäftsführer Christian Bruch zur Bedeutung von Wohneigentum

DGfM-Geschäftsführer Christian Bruch Foto: Christoph Große

Berlin, Februar 2025  –  Die Wohnungsbaupolitik der Ampel ist auch daran gescheitert, dass die Bedeutung des Wohneigentums für den gesamten Wohnungsmarkt, aber auch für den Sozialstaat nicht erkannt wurde. Die Wohneigentumsquote in Deutschland liegt inzwischen unter 44 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 15 Jahren.

Modellrechnungen des Pestel Instituts zeigen: in vergleichbaren Haushalten (110 Quadratmeter Wohnfläche, je zwei Berufstätige mit einem Durchschnittseinkommen als Vollzeit- und Halbtagskraft) bleiben dem Mieterhaushalt nach 45 Jahren im Job mit dem Eintritt in die Rente gerade einmal 1.450 Euro netto im Monat zum Leben. Dem Eigentümerhaushalt stehen dagegen 2.200 Euro zur Verfügung.

Der Studienautor Matthias Günther sieht daher einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Altersarmut und fehlendem Wohneigentum. Zwar müsse sich der Wohneigentümer während seiner Arbeitsphase im Konsum einschränken. Diese Einschränkung treibt ihn aber aufgrund seiner Arbeitseinkünfte nicht in die Abhängigkeit vom Sozialstaat. Ganz anders, wenn der Konsumverzicht aufgrund steigender Mieten in der Rentenphase eintritt. Hier sichert oftmals nur noch das Wohngeld mit seinen Einschränkungen bzgl. der Angemessenheit der Wohnkosten den Verbleib in der Wohnung.

Allein oder überwiegend den Mietwohnungsbau zu fördern, kann somit nicht die richtige Lösung sein, solange der bestehende Bedarf nicht gedeckt wird und die Mieten aufgrund von Knappheit immer weiter steigen. Denn dann zahlt der Staat zweimal. Erst die Fördergelder für den Wohnungsbau und später die Sozialleistungen für den Verbleib der Mieter in der Wohnung.

So wie es im sozialen Wohnungsbau ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Objektförderung (Soziale Wohnungsbauförderung) und Subjektförderung (Wohngeld, Kosten der Unterkunft) geben muss, braucht es auch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Miet- und der Eigentumsförderung.

Dies wurde in der letzten Legislaturperiode vollkommen missachtet.

Während die Große Koalition mit dem Baukindergeld noch 427.000 neue Wohnungen unterstützte, brachten es die Programme der Ampel auf maximal 6.000 Förderfälle. Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden erschien selten so unerfüllbar und wurde selten so wenig vom Staat unterstützt, wie derzeit. Fast könnte man meinen, die den Deutschen in aktuellen Umfragen attestierte fehlende Motivation am Arbeitsplatz könnte auch damit zusammenhängen. Denn der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist ungebrochen vorhanden. Das er durch eigene Anstrengungen nicht zu erreichen ist, könnte auch ein Grund für die schwindende Motivation sein. Mit Sicherheit sind die Ursachen komplexer. Aber wenn sich „Leistung lohnen soll“, müssen mit dem Lohn auch Träume und Wünsche wieder realisierbar werden.

Aufgabe des Staates wäre es, dies durch die richtige Rahmensetzung (bezahlbare Baukosten durch Absenkung der Anforderungen) und Förderung zu unterstützen und nicht, wie in den letzten Jahren zu oft erlebt, diese Träume und Wünsche zu diskreditieren.

Das Gute an den niedrigen Förderzahlen der letzten Jahre ist, dass eine neue Bundesregierung nicht viel Aufwand betreiben muss, um hier eine merkliche Trendumkehr zu schaffen. Bezogen auf die angesprochenen Motivationsprobleme wäre es jedoch wünschenswert, wenn sie schnell und entschieden kommt.