Der Wohnungsbau gehört in den Kernbereich des Koalitionsvertrags
Berlin, April 2025 – „Die wirtschaftliche Bedeutung, die der Wohnungsbau als Motor für die Binnenkonjunktur hat, muss sich im Koalitionsvertrag widerspiegeln. Vor allem aber auch die soziale Brisanz, die in der Wohnungsnot in Deutschland steckt. Alles andere wäre grob fahrlässig und verantwortungslos.“
Mit diesen Worten reagierte das Verbändebündnis Wohnungsbau, dem die IG BAU, der Deutsche Mieterbund (DMB), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) sowie der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) angehören, auf das Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD.
Grund für diese Stellungnahme ist die Sorge, dass der Wohnungsbau im Sondierungspapier kein eigenständiges Thema ist, sondern nach den Hauptpunkten Finanzierung, Wirtschaft, Arbeit/Soziales und Migration nur eines von acht Stichworten im Themenfeld „Weitere ausgewählte Vorhaben“. Dort finden sich auch Themen wie „Deutschlandticket“, „Desinformation zurückdrängen“ oder „Wahlrecht überprüfen“.
Jedes für sich ist sicher wichtig, aber wie schrieb die CDU schon im Januar 2025 in ihrem Papier zur Wirtschaftsagenda 2030: „... wir wollen schon in wenigen Monaten mehr Baukräne in unserem Land sehen. Das ist nicht nur gut gegen marode Brücken und für bezahlbaren Wohnraum. Das ist auch gut für die Wirtschaft insgesamt, denn der Bau hat eine wichtige Anschubfunktion für die Gesamtwirtschaft.“
Ob aus Sondervermögen Infrastruktur oder Kernhaushalt finanziert – die verlässliche Wohnungsbauförderung ist von hoher Bedeutung
Eine solche Anschubfunktion kann nicht im „Besenwagen“ des Sondierungspapiers abgehandelt werden, also dort, wo man aufsammelt, was noch wichtig sein könnte. Ein solches Thema gehört in den Kernbereich eines Koalitionsvertrages, wenn dieser den Anspruch erhebt, die Weichen für die Gewährleistung der wirtschaftlichen, inneren und äußeren Sicherheit zu stellen.
Im Sondierungspapier wird aber völlig richtig erkannt, dass das Thema Wohnungsbau nur über die Bauwirtschaft entschieden werden kann. Diese muss angekurbelt werden. Insofern verbieten sich auch parteipolitische Präferenzen für Wohn- oder Eigentumsformen. Deshalb heißt es in dem Papier: „Alle Wohnformen, ob Eigentum oder Mietwohnung, sehen wir als gleichwertig an. Hierfür ist die Ausweitung des Angebots von Wohnraum entscheidend.“
Für den Koalitionsvertrag müssen Union und SPD nun nur noch erkennen, dass diesem Grundsatz auch die Wohnraumförderung folgen muss. Gleichwertige Förderung bedeutet dabei nicht, alles gleich zu fördern, sondern den bestehenden Wohnungsmarkt gleichwertig fortzuschreiben. In einer Knappheitssituation den Wohnungsmarkt oder seine Anbieterstruktur umbauen zu wollen, wäre genauso falsch, wie bei einem Autorennen beim Boxenstopp den Motor zu testen, statt ihn aufzutanken.
Was passiert, wenn man in der ersten Runde nicht über die Startlinie, sondern in die Box fährt, um sich mit dem Auto vertraut zu machen und in der Teambesprechung die Aufgaben zu verteilen, haben wir in der letzten Legislaturperiode bei der Schaffung des eigenständigen Bauministeriums leidvoll erfahren müssen. Als es dann endlich so weit war und jeder wusste, was zu tun war, war das Rennen um die Gelder vorbei und die Saison fast zu Ende. Kein Wunder, dass alle wohnungsbaupolitischen Ziele krachend verfehlt wurden.
Auch bewährte Strukturen unterstützen
Nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) werden rund 60 Prozent aller Mietwohnungen von privaten Kleinvermietern angeboten. Zusammen mit den Selbstnutzern bilden sie die größte Gruppe der Wohnungsanbieter in Deutschland. Ob für diese Gruppe Idee, „zur Bereitstellung von Eigen- und Fremdkapital bei Investitionen wollen wir Investitionsfonds im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien (z.B. KfW) und privatem Kapital auflegen, z.B. für Venture Capital, Wohnungsbau und Energieinfrastruktur“ einen zusätzlichen Anreiz bietet, muss im Rahmen der Koalitionsverhandlungen kritisch geprüft werden. Es ist zu befürchten, dass dies eher nur für die kleine Gruppe der institutionellen Investoren gilt.
Insofern ist dies ein zusätzlicher, aber nicht der einzige Weg, den Wohnungsbau zu fördern. An der klassischen Wohneigentumsförderung für Selbstnutzer durch Zuschüsse und der Unterstützung von Kleinvermietern durch zinsgünstige Darlehen wird auch diese Regierung nicht vorbeikommen, wenn sie die Wohnungsnot lösen will.
Ob die dafür notwendigen Mittel aus dem Kernhaushalt oder, wie der DGfM-Vorsitzende Dr. Hannes Zapf zu Recht anmerkte, als eigentlich der Infrastruktur zugehörig auch aus dem Sondervermögen kommen, ist zweitrangig. An erster Stelle müssen Einfachheit und Verlässlichkeit der Wohnraumförderung über die gesamte Legislaturperiode stehen.