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Der wohnungspolitische Kurs darf die politischen Ränder nicht weiter stärken

Aktueller Standpunkt von DGfM-Geschäftsführer Christian Bruch

DGfM-Geschäftsführer Christian Bruch | Foto: Christoph Große

Berlin, November 2026 – Bei der Analyse der Wahlergebnisse in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin wird in der öffentlichen Debatte häufig über einen tiefgreifenden ideologischen Wandel der Wählerschaft spekuliert. Dabei wird jedoch oft ein zentraler Aspekt übersehen. Der Zulauf zu den Rändern des politischen Spektrums lässt sich primär nicht durch die Attraktivität ihrer konkreten Lösungen oder Konzepte erklären. Er resultiert vielmehr aus den systemischen Widersprüchen in der Politik der etablierten Regierungsparteien auf Bundes- und Landesebene. Diese Inkonsistenzen führen zu einem spürbaren Vertrauensverlust in die Problemlösungskompetenz der demokratischen Mitte.

Besonders deutlich zeigt sich dieses Phänomen in einem zentralen Politikfeld – dem Wohnungsbau.

Die Kapitulation vor der eigenen Zielsetzung

Wie groß die Kluft zwischen politischem Anspruch und realer Umsetzung ist, zeigt der Umgang mit den Neubauzielen. Zu Beginn des Jahrzehnts gab es das parteiübergreifende Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr. Diese Zahl galt als unverzichtbarer Gradmesser, um den Wohnungsmarkt nachhaltig zu entspannen. Doch die Realität zeichnete ein anderes Bild. Jahr für Jahr wurde diese Marke drastisch verfehlt. Nach dem massiven Einbruch der Vorjahre, der die Fertigstellungen bundesweit weit unter die 250.000er-Marke drückte, prognostizieren Experten für den Wohnungsmarkt eine fortlaufende Verschärfung des Mangels.

Anstatt jedoch die politischen Hebel radikal umzulegen, reagiert die aktuelle Regierung mit einem bemerkenswerten Eingeständnis des Scheiterns: Sie hat für die laufende Periode gar kein konkretes Wohnungsbauziel mehr formuliert. Dass nach Jahren des eklatanten Verfehlens politischer Zielmarken eine neue Regierung die Festlegung neuer, verbindlicher Quoten einfach verweigert, wirkt auf den Bürger wie eine administrative Kapitulation. Man entzieht sich der politischen Verantwortung und Messbarkeit, während der Mangel auf der Straße für die Menschen real bleibt.

Kompetenz-Paradoxon

Auch die institutionelle Aufstellung offenbart einen tiefen Widerspruch. Der Bund besitzt gemäß dem Grundgesetz keine direkte Gesetzgebungskompetenz für den Wohnungsbau – dieser fällt in die grundlegende Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Dennoch leistet sich der Bund wieder ein eigenes, mit erheblichem Apparat ausgestattetes Bundesbauministerium. Diese Konstruktion führt zu einer permanenten Verwischung von Verantwortlichkeiten. Ein Ministerium ohne direkte Durchgriffsrechte flüchtet sich zwangsläufig in die Rolle eines bloßen Geldverteilers, Ankündigungs- und Werbungsorgans, während die Bürger bei ausbleibenden Erfolgen im föderalen und kommunalen Zuständigkeits-Dschungel hängen gelassen werden.

Bestes Beispiel dafür ist der Bau-Turbo. Vom Bund aufgrund der Gesetzgebungskompetenz für das Baugesetzbuch geschaffen, aber über seine Anwendung entscheidet allein die Kommune. Und der Bürger kann die Anwendung nicht einmal einklagen. Deutlich wird dies auch bei den Haushaltsberatungen 2027. Nur noch der soziale Wohnungsbau, das Wohngeld und die Städtebauförderung stehen im Kernhaushalt. Einen besonderen Titel „Kampf gegen den Wohnungsmangel“ gibt es nicht.

Überbewertung von Maßnahmen

Wegen fehlender Ziele und weniger Kompetenzen wird zunehmend auf öffentlichkeitswirksame Symbolpolitik (Werbung) gesetzt. Auch hier ist der „Bau-Turbo“ ein prägnantes Beispiel. Das Bauministerium lässt inzwischen plakatieren: „Der Bau-Turbo wirkt“. Bei genauerer Betrachtung entpuppt sich dies jedoch als bewusste Überbewertung. Der Bau-Turbo regelt bürokratische Erleichterungen bei der Bereitstellung von mehr Baufläche oder Maßnahmen der Verdichtung und Aufstockung. Bis auf diesen Flächen tatsächlich Wohnungen stehen und bezogen werden können, vergehen durch Planungs- und Bauzeiten noch Jahre. Den Bürgern wird ein Erfolg suggeriert, der in Form zusätzlicher bezahlbarer Wohnungen noch gar nicht eingetreten ist.

Zins- und Förderdilemma

Parallel dazu offenbart die Förderpolitik eklatante Brüche. Angesichts des anhaltend hohen Zinsniveaus bräuchte der Markt verlässliche Impulse. Doch das Gegenteil passiert: Für das kommende Haushaltsjahr 2027 sind deutlich weniger Haushaltsmittel für den Wohnungsbau eingeplant als noch 2026. Um diesen realen Mangel an frischem Kapital zu kaschieren, flüchtet sich das Ministerium in administrative Umstrukturierungen wie die Bündelung der Förderlandschaft in eine sogenannte „Zwei-Programme-Welt“. Was als Meilenstein verkündet wird, entpuppt sich in der Praxis als Mogelpackung. Diese Zusammenlegung bringt lediglich bürokratische Erleichterungen, aber keinen einzigen Cent mehr reale Förderung.

So zeigt sich das Bild einer administrativen Lähmung: Anstatt den echten, tiefgreifenden Neubau durch finanzielle Planungssicherheit und steuerliche Entlastungen anzukurbeln, verabschiedet sich die Politik komplett von ihren eigenen Ambitionen, kürzt Budgets und verwaltet den Mangel über PR-Maßnahmen oder schiebt die Verantwortung auf die Branche ab, die angeblich nicht weiß, wie man effizient und schnell Wohnungen baut.

Wie die Politik umsteuern muss

Will die politische Mitte das Vertrauen der Bürger im Wohnungsbau dauerhaft zurückgewinnen, reicht ein bloßes „Weiter so“ mit neuen PR-Kampagnen nicht aus. Gefragt ist eine radikale Kehrtwende hin zu Verlässlichkeit, Transparenz und echtem Pragmatismus. Vertrauen entsteht nicht durch das Absenken von Erwartungen, sondern durch das Einlösen von Zusagen.

Dazu sind drei konkrete Schritte notwendig:

Die Politik muss den Mut aufbringen, wieder konkrete und messbare Zielmarken für den Wohnungsbau zu definieren. Nur wer sich angreifbar macht, signalisiert, dass er ein Problem ernst nimmt. Wenn die Unwägbarkeiten aufgrund der politischen Weltlage zu groß sind, müssen sich die Ziele eben auf beherrschbare Teile, wie den sozialen Wohnungsbau oder die durch die KfW geförderten Wohnungen beschränken. Ein vollständiger Verzicht auf Ziele aus Angst vor dem Scheitern vergrößert lediglich die Politikverdrossenheit.

Das Zuständigkeitsgerangel zwischen Bund und Ländern muss enden. Wenn der Bund über ein Bauministerium verfügt, muss er auch die Kompetenz für den Wohnungsbau in den Gebieten haben, in denen akuter Mangel herrscht, bzw. Länder und Kommunen den Wohnungsbau nicht allein bewältigen.

Die Verknappung der Mittel im Haushalt 2027 muss revidiert werden. Statt die schwindende Förderung durch angebliche „Programm-Vereinfachungen“ schönzureden, benötigt die Bauwirtschaft verlässliche, langfristige steuerliche Anreize – etwa eine dauerhafte Senkung der Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb oder verlässliche Abschreibungsmöglichkeiten für Selbstnutzer und Investoren.