Die neue Bauprodukteverordnung
Da es sich bei der Umstellung zum 1. Juli 2013 ausschließlich um eine formale Anpassung handelt (die Technik der Bauprodukte ist nicht tangiert), liegt der Schwerpunkt der Ausführungen auf den Punkten Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung und vereinfachende Übergangsregelungen.