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Sozialen Wohnungsbau sichern | Haushälter beraten am Mittwoch

Kein „Sankt-Florians-Prinzip“ fürs Wohnen in Deutschland. Der soziale Wohnungsbau soll auch künftig Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern bleiben. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb, die jetzige Beteiligung des Bundes an der sozialen Wohnraumförderung bis zum Jahr 2019 fortzuführen. Am morgigen Mittwoch wird sich der Haushaltsausschuss des Bundestages mit dem Antrag* befassen.

Die Tatsache, dass der Antrag zur sozialen Wohnraumförderung mit der Stimmenmehrheit der schwarz-gelben Regierungskoalition federführend an den Haushaltsausschuss überwiesen worden ist, bezeichnet die Wohnungsbau-Kampagne „als völlig falsches Signal“. Zuständig sollte der Bauausschuss sein. Es sei ein schlechtes Zeichen, Wohnungsbaupolitik nach dem Diktat der Haushälter zu machen, so die Kampagne „Impulse für den Wohnungsbau“.
In ihr haben sich neben dem Deutschen Mieterbund (DMB) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) führende Verbände der Bau- und Immobilienbranche zusammengeschlossen: der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) und die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM).
Wohnungsnot sei ein wachsendes soziales Problem. Betroffen seien insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, Arbeitslose, Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Ebenso Sozialhilfeberechtigte und Menschen mit Migrationshintergrund. Der Bund stellt den Ländern derzeit gut 518 Millionen Euro an Kompensationszahlungen bereit. Diese Summe steht im kommenden Jahr für die Zeit von 2014 bis 2019 auf dem Prüfstand.

Die Kampagne warnte davor, den Wohnungsbau nach dem „Sankt- Florians-Prinzip“ zu behandeln. Er brauche Verlässlichkeit und eine Langfriststrategie. Die Kompensationszahlungen an die Länder müssten mindestens auf dem jetzigen Niveau der sozialen Wohnraumförderung fortgeführt und auch für die Zeit nach der 18. Legislaturperiode des Bundestages vom Bund bereitgestellt werden. Den Ländern solle dabei jedoch eine klare Zweckbindung auferlegt werden, so die Wohnungsbau-Kampagne.

Die Wohnraumförderung biete die große Chance, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen – nämlich energetische und altersgerechte Wohnungen. Angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung und einer zunehmenden Zahl von Singlehaushalten müsse sich auch der Wohnraum anpassen. Insbesondere in Regionen mit Wachstum würden energetische und barrierearme Wohnungen in den nächsten Jahren enorm knapp. Darüber hinaus müssten diese auch noch bezahlbar bleiben. Zudem, so die Kampagne, ist der Wohnungsbau nach wie vor ein wichtiger Motor für die Binnenkonjunktur. Er sichere bestehende und schaffe neue, qualifizierte Arbeitsplätze. Die Bundespolitik sei somit gut beraten, in den Wohnungsbau zu investieren. Wirtschaftliche und soziale Aspekte machten dies geradezu zur „politischen Pflichtaufgabe“.