Kleinster gemeinsamer Nenner Sozialer Wohnungsbau – für die Trendumkehr zu wenig
Berlin, März 2025 – Die Wohnungsbauaufgabe ist unter der Ampelregierung nicht kleiner, sondern größer geworden.
Das gilt auch für den Sozialen Wohnungsbau. Zwar hatte der Bund die Fördermittel von 2 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 3,15 Milliarden Euro in 2024 deutlich erhöht, die Förderzusagen der Länder sind aber nicht in gleichem Maße gestiegen.
Von 2021 auf 2022 wurden nur 2 Prozent mehr Wohnungen im Sozialen Mietwohnungsbau gefördert. Wesentlich gesteigert wurden jedoch mit plus 39 Prozent die Modernisierung von Mietwohnungen und mit plus 54 Prozent der Ankauf von Belegungsbindungen. Auch diese Instrumente zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums sind wichtig, dennoch ist ihre Wirkung nicht mit der des Neubaus vergleichbar. Denn nur der Neubau schafft zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum und bekämpft somit die Ursache für die Preissteigerungen im Bestand, die Knappheit.
Nur der Neubau schafft zusätzliche Wohnungen
Eine wichtige Botschaft des Bündnisses Soziales Wohnen, welches von der DGfM koordiniert wird und dem neben Mieterbund, Gewerkschaft IG Bau und Caritas auch der Baustoff-Fachhandel angehört, lautete daher auch auf der Pressekonferenz Anfang Februar 2025: „Einer neuen Bundesregierung muss es wieder gelingen, aus mehr Fördergeldern auch in gleichem Umfang mehr Mietsozialwohnungen entstehen zu lassen.“
Einen Ansatz, wie dies gelingen kann, lieferte einmal mehr die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen aus Kiel. In Schleswig-Holstein wurde in Zusammenarbeit mit Landesregierung und Landesförderinstitut der „Regelstandard Erleichtertes Bauen“ für den Sozialen Wohnungsbau entwickelt. Er liegt über den gesetzlichen Mindestanforderungen, trägt den Bedürfnissen der Immobilienwirtschaft nach zukunftsfähigen Wohnungen Rechnung und bleibt dennoch 25-30 Prozent unter den üblichen Baukosten.
Mitte Februar wurde der gleiche Ansatz mit dem „Hamburger Standard“ auch in der Hansestadt vorgestellt. Dort wurden zusätzlich die Handlungsfelder „Optimierte Prozesse und Planung“ und „Beschleunigte Verfahren“ aufgenommen, um unnötige Planungsschleifen zu vermeiden, Mängel und Kosten durch Verzögerungen zu reduzieren und über eine „Projektuhr“ den Zeit- und Kostenstatus eines Projektes sichtbar und bewusst zu machen.
Mehr Fördereffizienz durch die Entwicklung von rechtssicheren, praxisstauglichen Baustandards und Prozess-, sowie Verfahrensgrundsätzen erscheint also machbar. Sollte in der nächsten Legislaturperiode eine langfristige Kontinuität der Bundesförderung Eingang in den Koalitionsvertrag finden, wären wichtige Grundlagen für einen bedarfsgerechten Wohnungsbau im unteren Preissegment vorhanden.
Mit Blick auf die Wahlprogramme scheint dies möglich.
Die SPD kündigt an: „Wir wollen die Investitionen in den Sozialen Wohnungsbau auf hohem Niveau stärken und verstetigen“. Die CDU/CSU sieht die Notwendigkeit, dass der soziale Wohnungsbau „solide gefördert“ werden muss. Das sollte also passen
Kaum Einigkeit beim freifinanzierten Wohnungsbau
Leider sind die Konzepte der beiden Parteien für den freifinanzierten Wohnungsbau, der einen zehn- bis zwölffach höheren Marktanteil am Neubau hat, nicht annähernd so deckungsgleich.
Die CDU/CSU will durch befristete Sonderregelungen, ein Baukostenmoratorium, einen förderfähigen Neubaustandard EH 55, Sonderabschreibungen und eine degressive Abschreibung generell mehr Investitionen in den Wohnungsbau anreizen.
Demgegenüber hält die SPD die Förderung bestimmter Investoren wie Genossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften sowie eine neue bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft für den richtigen Weg und will dies durch eine soziale Bodenpolitik ergänzen. Die Entlastung des Wohnungsmarktes soll offenbar nicht durch die Masse der neu gebauten Wohnungen erreicht werden, sondern durch niedrigere Mieten aufgrund geringerer Renditeerwartungen der Investoren.
Beim Wohneigentum sieht die SPD im Gegensatz zur Union einen Schwerpunkt in der Förderung des Erwerbs und der Sanierung von Bestandsimmobilien. Die SPD lobt jedenfalls das (bisher eher erfolglose) Programm „Jung kauft Alt“. Die CDU/CSU hält dagegen den Gebäudetyp E für ein wichtiges Projekt. Eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik und kommunale Bodenfonds stehen nur bei der SPD im Programm.
Schon diese wenigen Punkte machen deutlich, dass in einem Koalitionsvertrag dieser beiden Parteien zum Thema frei finanzierter Wohnungsneubau Markt und Staat zusammenfinden müssen. Der „Kitt“ vergangener Jahre, viele Fördertöpfe für die unterschiedlichsten Ideen, wird dafür nicht mehr ausreichen.
Ohne eine klare Prioritätensetzung, die private Investitionen in den Wohnungsbau anregt, wird es keine Trendwende geben. Gelingt dies aber, wird der Wohnungsneubau nicht den Haushalt belasten, sondern die Konjunktur stärken. Auch dies müssen die Parteien in ihren Verhandlungen berücksichtigen.