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Positionspapier der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ zur Förderung des Wohnungsbaus

Zu Beginn des Jahres 2012 stellt sich die Entwicklung des Wohnungsbaus auf den ersten Blick positiv dar. Die Zahl der genehmigten Wohnungen sowie die Fertigstellungszahlen sind in 2011 relativ deutlich gestiegen.

Wir brauchen eine neue Wohnungsbaupolitik für Deutschland!

Auch für 2012 ist von steigenden Fertigstellungszahlen auszugehen. Dennoch liegen nun schon seit 2007 die Fertigstellungszahlen unter dem mittelfristigen Bedarf. Daran wird sich auch 2012 nichts ändern. Wenn beim Mietwohnungsbau nicht sofort etwas getan wird, steuern wir auf regionale Engpässe in der Wohnraumversorgung zu. Neue Untersuchungen belegen, dass allein bis 2017 mehrere 100.000 Mietwohnungen - vor allem in den Wachstumsregionen - fehlen werden, wenn so weiter gebaut wird wie bisher. Für die Schrumpfungsregionen fehlen geeignete Konzepte, um auch hier ein zukunftssicheres Wohnen für alle Einkommens- und Altersgruppen sicherzustellen. Das Bedürfnis nach gutem Wohnraum zu tragbaren Mieten wird immer stärker zum Wahlkampfthema.

Die aktuellen Rahmenbedingungen sind für ausreichende Investitionen in den Wohnungsbestand und in den Wohnungsneubau nicht ausreichend:

  • Steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau fehlen

  • Bisher keine Einigung im Vermittlungsausschuss zu steuerlichen

    Anreizen für die energetische Gebäudesanierung

  • Unzureichende Etatbereitstellung für die KfW-Förderung des

    energieeffizienten Bauens und Sanierens

  • Keine Haushaltmittel in 2012 für die Fortführung des KfW-

    Programms zum altersgerechten Bauen

  • Unzureichende Ausstattung der Städtebauförderung

  • Unklarer Status zur Novellierung der EnEV 2012

  • Drohende Kürzung der Kompensationszahlungen zur sozialen

    Wohnraumförderung vom Bund an die Länder!

    Dringend erforderlich ist aber die Bereitstellung von energieeffizienten, altersgerechten und bezahlbaren Wohnungen.

Positionspapier der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ zur Förderung des Wohnungsbaus im Jahr vor der nächsten Bundestagswahl

März 2012

Beim Mietwohnungsneubau ist eine Verdoppelung der Bauleistung auf 130.000 Wohnungen pro Jahr erforderlich. Bei der Gebäudesanierung ist die von der Bundesregierung angestrebte Verdopplung der Sanierungsrate von 1 auf 2 Prozent nicht erreicht. Die im Energiekonzept der Bundesregierung fixierte Einbindung des Ersatzneubaus in Förderprogramme ist nicht umgesetzt.

Die unterzeichnenden Verbände der Planer, der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie die IG Bauen-Agrar-Umwelt fordern daher von Bundesregierung und Bundestag:

  1. Lineare AfA von 2 auf 4 Prozentpunkte verdoppeln
    Abbildung des tatsächlichen Werteverzehrs einer Immobilie durch die Verdopplung der linearen AfA für Wohnungsbauten ab 2013

  2. Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung verabschieden Aufforderung an Bund und Länder, das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierung noch 2012 einzuführen

  3. Etatausstattung der KfW-Programme „Energieeffizientes Bauen“ und „Energieeffizientes Sanieren“ auf Ziele der Bunderegierung einstellen Aufstockung und Verstetigung der KfW-Programme auf mindestens 2 Mrd. Euro kurzfristig und mittelfristig 5 Mrd. Euro jährlich

  4. KfW-Programm für altersgerechtes Bauen wieder mit Etat ausstatten Etatausstattung des Programms mit min. 100 Mio. Euro jährlich sowie Verstetigung in den Folgejahren inklusive einer Zuschussvariante

  5. Kompensationszahlungen von 518 Mill. Euro vom Bund an die Länder Mindestens Fortschreibung und Zweckbindung der Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumförderung und Untersetzung durch die Länder

  6. Keine Verschärfung bei der Novellierung der EnEV 2012 Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes für Neubauten und Sanierungsmaßnahmen bei der Novellierung der EnEV 2012

  7. Aufnahme des Ersatzneubaus in die KfW-Förderprogramme
    Förderung des Ersatzneubaus von leer stehenden und nicht mehr wirtschaftlich sanierbaren Gebäuden insbesondere in Schrumpfungsregionen

  8. Aufstockung und Verstetigung der Städtebauförderung
    Aufstockung und Verstetigung der Etatmittel für die Städtebauförderung ab 2013 wieder mit mindestens 600 Mio. Euro jährlich.