Optimismus und Tatendrang
Optimismus und Tatendrang sind die für die Mauerwerksbranche die Schlagwörter für das Jahr 2026. Die neue Bundesregierung hat nicht nur verstanden, dass es Bauland, Baukostensenkung und neue Fördermittel zum Start des Konjunkturmotors Wohnungsbau braucht, sie hat auch bereits geliefert.
Mit dem Bau-Turbo wird bauwilligen Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, welches schnelle neue Bauleitplanung oder Abweichungen von der vorhandenen Bauleitplanung erlaubt. Das ist gut so, denn es ist eben nicht nur die Bürokratie und die Dauer der Verfahren, die den Wohnungsbau behindern. Wohnbedürfnisse und Wohnungsbaumöglichkeiten sind dem ständigen Wandel unterzogen und ein Bauplanungsrecht, welches erst nach zehn Jahren eine Bebauung ermöglicht oder welches nur Gebäude erlaubt, die der vorhandenen Bebauung entsprechen, ist rückwärtsgewandt und nicht zukunftsfähig.
So kann der Bau-Turbo zum Beispiel genutzt werden, um in den Ein- und Zweifamilienhausbaugebieten am Rand der Ballungszentren kleinen Mehrfamilienhausbau entstehen zu lassen.
Eine Wohnform, die für ältere Einfamilienhausbesitzer in viel zu großen Immobilien und junge, einkommensschwächere Familien durchaus wieder attraktiv werden kann.
Mit den Eckpunkten für den Gebäudetyp E zeichnet sich eine wirksame Möglichkeit zur Vereinbarung von sinnvollen Standards ab. Es kaum noch erklärbar, dass mehr als 90 Prozent der Bevölkerung in Gebäuden und Wohnungen leben, die so nicht mehr neu gebaut werden können. Natürlich haben sich die Anforderungen an Wärmeschutz und Energieversorgung im Lichte des Klimawandels verändert, das ist richtig so. Und es braucht auch eine Weiterentwicklung in Richtung CO₂-Anforderung über den Lebenszyklus. Aber dass der in den Beständen übliche Komfort nicht mehr rechtssicher in neuen Gebäuden baubar ist und so der „aufgedrängte Luxus“ zur Wohnungsbaubremse wird, ist falsch verstandener Verbraucherschutz.
Bau-Turbo und Gebäudetyp E werden ihre volle Wirkung aber erst ab 2027 entfalten, denn es wird mehr als zwölf Monate brauchen, um die neuen Planungsinstrumente in den Kommunen zu verankern und ein Vertrauen der Baubranche in die neue Vertragsfreiheit beim „Gebäudetyp E“ zu schaffen.
Daher war es unerlässlich, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Aktivierung des Bauüberhanges durch die befristete Einführung der Förderung des EH 55 Standards schnell und mit klar definierten Mitteln umgesetzt wird. Die Parlamentarier der Regierungsfraktionen haben im Verfahren zu den Bundeshaushalten 2025 und 2026 gezeigt, dass sie die Dringlichkeit der Umsetzung verstanden haben und durch ihre Änderungen am Regierungsentwurf die richtigen Weichen gestellt.
Mit fast 900 Millionen Euro steht für 2025/2026 ein Fördervolumen bereit, dass 50-70.000 bestehenden Baugenehmigungen endlich zum Baustart verhelfen kann.
Zusätzlich wurden die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau nicht nur verstetigt, sondern weiter erhöht.
Für 2026 kann es damit endlich wieder heißen: Der Wohnungsbau läuft wegen und nicht trotz der Rahmenbedingungen. Das könnte ein echter Gamechanger werden.
weitere Beiträge der "Bauaussichten 2026" auf der Website der Allgemeinen Bauzeitung (ABZ)