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Impuls für Bauherren per „Steuer-Stellschraube“ – Staat profitiert

Appell an die Länder: Weg frei für energetische Gebäudesanierung

 

IG BAU, Mieterbund und Bau-Branche appellieren an die Bundesländer und den Bund, den Weg für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung freizumachen. Das monatelange Tauziehen müsse auf der Sitzung des Vermittlungsausschusses am kommenden Dienstag beendet werden. „Hauseigentümer, die auf das Energiesparen setzen und bauen bzw. sanieren wollen, brauchen endlich Sicherheit“, sagt Dr. Ronald Rast von der Initiative „Impulse für den Wohnungsbau“, in der sich die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) und die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) zusammengeschlossen haben.

Verbesserte steuerliche Förderbedingungen schafften für Eigentümer die dringend benötigten Anreize für energetische Modernisierungen. Mieter müssten dann weniger für Heizkosten und für die Modernisierungsmaßnahmen zahlen, wenn die steuerliche Förderung bei der Berechnung der Modernisierungskosten berücksichtigt würden. „Wenn die Länder in einem ersten Schritt die energetische Gebäudesanierung über steuerliche Anreize attraktiver machen, werden sie unterm Strich dabei sogar profitieren“, so Rast. Die Länder scheuten derzeit Steuernachlässe, weil sie ihren Blick einseitig auf die Mindereinnahmen richteten. Sie ließen dabei völlig außer Acht, dass diese durch Mehreinnahmen bei der Steuer und den Sozialabgaben mehr als kompensiert würden. „Bei den Bundesländern bleibt genauso wie beim Bund ein dickes Plus hängen, wenn private Bauherren oder Immobiliengesellschaften in den Wohnungsbau in Deutschland investieren“, sagt Rast als Sprecher der Initiative „Impulse für den Wohnungsbau“. 

Bei einer Energiespar-Sanierung, die 50.000 Euro kostet, nimmt der Staat bereits heute nahezu 12.000 Euro an Mehrwertsteuer, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ein. Hinzu kommen noch einmal rund 15.000 Euro an Sozialabgaben. Das hat das Pestel-Institut in Hannover im Auftrag der Wohnungsbau-Initiative berechnet. 

„Wenn der Vermittlungsausschuss in der kommenden Woche höhere steuerliche Anreize für die energetische Gebäudesanierung beschließt, kann dies nur ein Zwischenschritt sein. Was wir brauchen, sind insgesamt deutlich verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in Deutschland“, sagt Ronald Rast. Dabei setze die Branche insbesondere auch auf die Bundesländer – und damit auf eine entsprechende Bundesratsinitiative. Diese müsse eine Verdoppelung der linearen Abschreibung von derzeit 2 auf künftig 4 Prozent für die Erstellung von Wohnbauten zum Ziel haben.

Als Alternative dazu spricht sich die Initiative „Impulse für den Wohnungsbau“ für die Einführung einer „Klimaschutz- und Demografie-AfA“ von jährlich 8 Prozent in den ersten 8 Jahren bei energetischem und altersgerechtem Neubau aus. „Dies kommt insbesondere Bauherren zu Gute, die eine vergleichsweise rasche Nutzung der Steuervorteile suchen. Dazu gehören zum Beispiel private Bauherren, die in den letzten Berufsjahren ihre Wohnung oder ihr Haus nochmals seniorengerecht und energetisch umbauen bzw. sanieren wollen“, so Rast. Zwischen beiden Modellen – der linearen 4-Prozent-AfA und der „Klimaschutz- und Demografie-AfA“ von 8 Prozent auf 8 Jahre solle jeder Bauherr frei wählen können. Dies werde dem Wohnungsbau in Deutschland den dringend notwendigen Impuls geben.

 

Pressekontakt

Linda Bidner

Telefon: 030 / 28 87 99 93
Fax: 030 / 28 87 99 55
E-Mail: wohnungsbau@presse-themen.de

Internet: www.pestel-institut.de