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Grunderwerbsteuer! Eine Diskussion darüber allein genügt nicht.

Ideen für den Wohnbaugipfel 2023: Grunderwerbsteuer und Freibeträge neu gedacht

Bild: DGfM

Der Wohnbaugipfel im September sollte hier die Weichen stellen. Derzeit wird über Freibeträge für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie diskutiert. Unklar ist, ob die Bundesländer davon Gebrauch machen oder Einnahmeausfälle durch erhöhte Grunderwerbsteuerhebesätze ausgleichen werden.

Um diesem Problem zu begegnen, schlagen wir vor, den Grunderwerbsteuerhebesatz und den Freibetrag zu verknüpfen: Bundesländer können Freibeträge von mindestens 100.000 EUR je Prozentpunkt Grunderwerbsteuerhebesatz für den Erwerb der ersten selbstgenutzten Wohnimmobilie einführen. Dadurch wäre ein hoher Hebesatz mit einem entsprechend hohen Freibetrag verbunden.

Doch eine solche Regelung würde keine Unterscheidung zwischen Neubau und Bestand treffen und wäre daher für die Baubranche nur bedingt förderlich.

Stattdessen sollte die Benachteiligung von Selbstnutzern und privaten Kleinvermietern beseitigt werden. Diese Gruppe erwirbt oft Grundstücke und Bauleistungen gemeinsam beim Bauträger und zahlt Grunderwerbsteuer auf den Gesamtbetrag (Bodenwert plus Bauleistung). Wenn sie stattdessen zuerst das Grundstück kaufen und dann die Bebauung beauftragen könnten, würden sie nur auf den Bodenwert Grunderwerbsteuer zahlen.

In Zahlen: Bei einer Neubauwohnung mit einem Bodenwert von 100.000 EUR, einer Bauleistung von 400.000 EUR und einem Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent würden derzeit 32.500 EUR Grunderwerbsteuer anfallen. Mit unserer Lösung würden nur 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer auf den Bodenwert von 100.000 EUR erhoben, was zu einer Ersparnis von 26.000 EUR bei der Grunderwerbsteuer führen würde.