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Erhöhter Schallschutz DIN SPEC PAS-Verfahren eröffnet

Der Geschäftsplan zum DIN SPEC PAS-Verfahren des erhöhten Schallschutzes ist seit Kurzem vom DIN veröffentlicht worden. Wichtig ist, dass der erhöhte Schallschutz zwischen den betroffenen Vertragsparteien gesondert vereinbart werden muss.

Bisher sind 13 Verbände und Ingenieurbüros in der Startliste zum DIN SPEC-PAS-Verfahren eingetragen, darunter Verbände der Baustoffindustrie, des Baugewerbes, der Bauakustiker, der Architekten und Ingenieure u.a..

Eine DIN SPEC PAS ist in Deutschland ein allgemein zugängliches Dokument, was den Charakter einer „Vornorm“ entspricht und die über die verschiedenen Procedere einer Normenerstellung in eine Norm überführt werden kann.