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Eduard Pestel Institut: Wohnungsbauinvestitionen und Staatliche Haushalte

Die Studie beschreibt volkswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen bei Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Wohnungsbauten.

Die Studie beschreibt volkswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen bei Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Wohnungsbauten. Dabei wird auf der Basis statistischer Durchschnittswerte zunächst der Geldfluss bei der Durchführung eines Bauvorhabens von einem mittleren Mehrfamilienhaus mit 12 Wohnungen dargestellt. In einem zweiten Arbeitsschritt wurde berechnet, wie viele Wohnungen angeregt durch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung zusätzlich erstellt werden müssen, um den Steuerausfall bei den „Ohnehin-Bauten“ bereits im 1.Steuerjahr auszugleichen.

Bei der Erstellung eines mittleren Mehrfamilienhaus mit 12 Wohnungen fließen - Bezogen auf die gesamten Investitionskosten (1.874.000 €) - bereits im Jahr der Erstellung rund 20 Prozent als Steuern (394.000 €) und weitere 26 Prozent als Sozialabgaben (518.000 €) in den Staatshaushalt zurück. Erst danach tritt eine verminderte Steuereinnahme durch erhöhte Abschreibung ein. Zu diesem Zeitpunkt hat der Staatshaushalt aber unterjährig bereits ein Vielfaches an Steuer- und Sozialabgaben eingenommen.

Die Berechnung eines Breakevens für die öffentlichen Haushalte geschieht in Abhängigkeit vom Steuersatz der Investoren. Hier ergibt sich bei Berücksichtigung der Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben eine Bandbreite von gut 4.600 bis knapp 7.300 Wohnungen bundesweit, die zusätzlich gebaut werden müssen. Der zusätzliche Bau dieser Wohnungen ist bei Wiedereinführung der degressiven Abschreibung absolut plausibel, weil damit eine spürbare Verbesserung der steuerlichen Anreize für Investoren gegeben wird und die aktuelle Neubautätigkeit seit 2007 weder dem Bedarf noch der Nachfrage entspricht.