DIN 4149 „Erdbeben“

Bearbeitungsstand August 2009

Die aktuelle Überarbeitung der Bemessungsregeln für Erdbebenereignisse erfolgte in der nationalen Erdbebennorm DIN 4149 (06-2004) teilweise nach den Prinzipien des Eurocode 8. Dabei kamen unter anderen ein geringer Verhaltensfaktor für unbewehrtes Mauerwerk und das neue semiprobabilistische Sicherheitskonzept zum Ansatz. Das führt in einigen Fällen zu verschärften Bemessungsansätzen.

Die DGfM hatte eine Reihe von Grundlagenuntersuchungen durchgeführt, um die Einflüsse von Erdbeben auf Bauten in Deutschland besser beschreiben und einschätzen zu können.

Schließlich bleibt zu berücksichtigen, dass selbst bei den größten bislang im deutschen Bereich beobachteten Erdbebenereignissen praktisch keine Standsicherheitsprobleme bei Gebäuden aus ordnungsgemäß ausgeführtem Mauerwerk nach DIN 1053 beobachtet wurden.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen der DGfM sind zu großen Teilen in die Regelungen der DIN 4149 eingeflossen. Gegenwärtig wird in den zuständigen Normungsgremien am Nationalen Anhang (NA) zum Eurocode 8 gearbeitet. Der Nationale Anhang zum Eurocode 8-1: „Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben – Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten“ liegt seit 2011-01 vor. Die abschließende Behandlung des NA zum Eurocode 8-2: „Brücken“ stand zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch aus.