CE – Kennzeichnung/ Anwendungs- und Restnormen
Im Rahmen der Europäischen Harmonisierung war es als vorrangiges Ziel angesehen worden, zunächst den freien Handel von Waren zwischen den Mitgliedsstaaten der EU zu erleichtern und zu regeln. Für den Bereich der Bauprodukte hat die Europäische Kommission (EC) zusammen mit dem Europäischen Parlament – neben anderen Regelungsbereichen – zu diesem Zweck 1988 die so genannte „Bauproduktenrichtlinie“ (BPR) erlassen. Die offizielle Bezeichnung lautet: „RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte, (89/106/EWG)“. In nationales Recht ist die BPR 1992 durch Verabschiedung des „Bauproduktengesetzes“ (BPG) umgesetzt worden und hat damit rechtsverbindliche Wirkung in Deutschland. Das BPG sieht den Nachweis der Übereinstimmung der Produkte mit der BPR und zugehörigen „Technische Spezifikationen“ (i. d. R. Normen) durch das „CE-Zeichen“ vor.
Ausschließlich CE-gekennzeichnete Mauersteine können in Deutschland nur in Verbindung mit speziellen Anwendungsregeln (Anwendungsnormen) zur Verwendung kommen, die das Bindeglied zwischen europäischer Produktnorm und nationalen Bemessungsnormen darstellen. Mauersteine, die den Anwendungsnormen DIN V 20000-401 bis -404 entsprechen, sind in ihren bauaufsichtlich maßgebenden Eigenschaften vergleichbar mit den Normsteinen der bisherigen Normenreihe DIN 105, DIN 106, DIN 4165 sowie DIN 18 151 bis DIN 18 153.
Die nachfolgenden Anwendungsnormen für Mauersteine wurden bereits über die Beuth Verlag GmbH des DIN veröffentlicht:
- DIN V 20000-401: (2005-06), Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 401: Regeln für die Verwendung von Mauerziegeln nach DIN EN 771-1
- DIN V 20000-402: (2005-06), Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 402: Regeln für die Verwendung von Kalksandsteinen nach DIN EN 771-2
- DIN V 20000-403: (2005-06), Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 403: Regeln für die Verwendung von Mauersteinen aus Beton nach DIN EN 771-3
- DIN V 20000-404: (2005-06), Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 404: Regeln für die Verwendung von Porenbetonsteinen nach DIN EN 771-4
Die Anwendungsnormen richten sich an Handel, Planer und Bauherren. Sie geben an, wie die deklarierten Werte aus der CE-Kennzeichnung in Bemessungswerte umgerechnet werden und in Bezug auf die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion von baulichen Anlagen und ihren Teilen zu verwenden sind.
Um Produkte wie gewohnt vermarkten und deren Verwendbarkeit national auch weiter zusichern zu können, hat die deutsche Mauersteinindustrie Wert auf so genannte Restnormen gelegt. Jegliche zusätzliche Aufwendungen für den Verwender, z. B. das Umrechnen von deklarierten Werten gemäß CE-Kennzeichnung auf geltende nationale Bemessungswerte, können entfallen, wenn nach Restnormen gekennzeichnete Mauersteinprodukte eingesetzt werden.
Das betrifft folgende Restnormen, die die Beuth Verlag GmbH im Oktober 2005 veröffentlicht hat:
- DINV 105-100: (2005-10),Mauerziegel –Teil 100:Mauerziegelmit besonderen
Eigenschaften. - DIN V 106: (2005-10), Kalksandsteine mit besonderen Eigenschaften.
- DIN V 4165-100: (2005-10), Porenbetonsteine - Teil 100: Porenbetonsteine mit besonderen Eigenschaften.
- DINV 18151-100: (2005-10), Hohlblöcke aus Leichtbeton – Teil 100: Hohlblöcke aus Leichtbeton mit besonderen Eigenschaften.
- DINV 18152-100: (2005-10),Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton – Teil 100:Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton mit besonderen Eigenschaften.
- DINV 18153-100: (2005-10), Mauersteine aus Beton – Teil 100: Mauersteine aus Beton mit besonderen Eigenschaften.
Durch die freiwillige Zusicherung bewährter Produktqualitäten von Mauersteinen nach DIN-Restnorm wird die Kompatibilität mit den nationalen Bemessungsnormen auch weiterhin gewährleistet.
Weitere Details dazu finden Sie im DGfM-Flyer zur CE-Kennzeichnung von Mauersteinen.
Neue CE-Kennzeichnung von Mauersteinen (Stand Januar 2006)
Wie die Mauersteinindustrie die Umstellungsprobleme in Deutschland lösen konnte.
Seit April 2005 darf und ab April 2006 muss in Deutschland die europäische Normenreihe DIN EN 771 angewandt werden. Damit können Mauersteine aus EU-Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend gehandelt und in Verkehr gebracht werden. Die CE-Broschüre der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau stellt kurz und knapp die neuen Regeln dar und zeigt, wie die deutsche Mauerstein- und Werkmörtelindustrie die Umstellungsprobleme für Handel, Planer und Anwender löste.

